Rechtsanwältin Reineke ist als zertifizierte Testamentsvollstreckerin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. - kurz AGT. Was die AGT genau ist und wofür sie steht, erklären wir Ihnen hier:
Die AGT e.V. besteht nunmehr seit 27 Jahren. In ihr haben sich bereits über 550 Mitglieder zusammengeschlossen, die Belange einer professionellen Testamentsvollstreckung fördern wollen. Einen wichtigen Beitrag hierzu liefert die Zertifizierung von Testamentsvollstreckern auf der Grundlage der von der AGT entwickelten Richtlinien. Schon mehr als 1200 Testamentsvollstrecker haben sich dieser Zertifizierung unterzogen, die mit einer regelmäßigen Fortbildungspflicht verbunden ist. Die zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) werden in der von der AGT geführten Testamentsvollstreckerliste veröffentlicht. [...] Das OLG Hamm stellte im Jahr 2017 die Kenntnisse und Fähigkeiten eines durch die AGT zertifizierten Testamentsvollstreckers in diesem Bereich sogar über die eines normalen Fachanwaltes für Erbrecht. (Quelle: www.agt-ev.de - AGT e.V.)
Der Zertifizierungsprozess umfasst dabei die Teilnahme an anerkannten Fachlehrgängen, welche alle relevanten Bereiche der Testamentsvollstreckung abdecken. Der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge ist durch Klausurprüfungen nachzuweisen. Zudem ist das Vorliegen praktischer Fähigkeiten Voraussetzung der Zertifizierung. Rechtsanwält*innen, Justitiar*innen, Richter*innen, Notar*innen oder Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen, vereidigter Buchprüfer*innen oder certified estate planner (cep) müssen mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit vorweisen. Jährliche Fortbildungen müssen nachgewiesen werden, nach Ablauf von drei Jahren ist eine Rezertifizierung durchzuführen.
Mehr Informationen zu der AGT erhalten Sie unter www.agt-ev.de