Rechtsanwalt Reineke ist bereits seit 1988 als erster und bis heute einziger Vertrauenanwalt für den ADAC und dessen Mitglieder in Portugal tätig. Was dies bedeutet und was einen Vertrauensanwalt ausmacht, erfahren Sie hier:
Der ADAC unterhält, ebenso wie andere Rechtsschutzversicherer, sowohl Vertrags- wie auch Vertrauensanwaltschaften. Während der Vertragsanwalt seine Tätigkeiten in Deutschland anbietet, handelt es sich bei einem Vertrauensanwalt um einen deutschsprachigen Rechtsanwalt mit Sitz im Ausland. Vertrauensanwälte werden dabei nach Überprüfung Ihrer Kompetenz durch den ADAC ausgewählt und in die Liste der Vertrauensanwälte des ADAC aufgenommen. Die Vertrauensanwälte sind dabei Ansprechpartner in sämtlichen Rechtsangelegenheiten, auch über das Verkehrsrecht hinaus. Die Liste der Vertrauensanwälte ist unter https://www.adac-vertragsanwalt.de abrufbar. Vertrauensanwälte stehen in keiner Abhängigkeit zu dem ADAC, das Mandatsverhältnis wird mit dem Mandanten begründet, der Vertrauensanwalt ist nur diesem gegenüber weisungsgebunden.
Rechtsanwalt Reineke wird als einziger ADAC-Vertrauensanwalt für gesamt Portugal geführt und deckt damit sowohl das portugiesische Festland, als auch Madeira und die Azoren ab. Unser Standort an der portugiesischen Algarve ist ganzjährig durch Advogada Gomes Medeiros besetzt, Rechtsanwalt Reineke und Rechtsanwältin Reineke sind in regelmäßigen Abständen vor Ort und betreuen die Mandanten ebenfalls persönlich.